Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A: Allgemeine Vertragsregelungen des Bonusleistungsvertrags mit der Nexora Solutions Ltd.

§ 1 Geltungsbereich

Für alle mit der Nexora Solutions Ltd. geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder fremde AGB gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Nexora Solutions Ltd. den vom Vertragspartner vorgeschlagenen Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand des Bonusleistungsvertrags

Die Nexora Solutions Ltd. verkauft dem Kunden umfassende Schutzbriefleistungen. Inhalt und Bedingungen der Schutzbriefleistungen werden unter Teil B der AGB eingehend erläutert. Inhalt und Bedingungen des Online-Shopping Cashbacks werden unter Teil C erläutert. Den Namen der monatlich verkauften Schutzbriefleistungen sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Verkaufszeitpunkt feststehen, erfährt der Kunde über die Nexora Solutions Ltd. im Rahmen des geschlossenen Bonusleistungsvertrages.

§ 3 Vertragsschluss

Die Dienstleistungen der Nexora Solutions Ltd. kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher Form bzw. Textform für den Abschluss eines Bonusleistungsvertrags an die Nexora Solutions Ltd. zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die Nexora Solutions Ltd. erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform.

§ 4 Rechte und Pflichten zwischen der Nexora Solutions Ltd. und dem Kunden im Rahmen des Bonusleistungsvertrages

Die Nexora Solutions Ltd. bietet dem Kunden, monatlich gegen Entgelt, den Verkauf von Schutzbriefleistungen, welche sich an dem Inhalt dieser AGB ausrichten, an.

2. Die Nexora Solutions Ltd. ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die Nexora Solutions Ltd. auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln. Die Nexora Solutions Ltd. ist auch berechtigt, sich selbst an den Schutzbriefleistungen zu beteiligen.

§ 5 Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen für den Bonusleistungsvertrag

1. Die Nexora Solutions Ltd. zieht vom Kunden den Kaufpreis in Höhe von 59,00€ für den Erwerb der Schutzbriefleistungen ein. Berücksichtigt werden nur dem Konto der Nexora Solutions Ltd. vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen

2. Die Teilnahme am Gewinnspiel Sofortmillion ist kostenlos.

3. Die Nexora Solutions Ltd. steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der Nexora Solutions Ltd. und den Bonusleistungsempfängern kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Kaufpreis belaufen.

§ 6 Servicedauer und Kündigung

1. Die Laufzeit des Bonusleistungsvertrages beträgt drei Monate und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag während der Laufzeit bzw. während Widerrufsfrist nicht gekündigt oder widerrufen wurde.

2. Wünscht ein Kunde die Beendigung des Bonusleistungsvertrages, muss die Kündigung als Wirksamkeitserfordernis schriftlich oder in Textform einen Monat vor dem Laufzeitende bei der Nexora Solutions Ltd. eingegangen sein. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der elektronischen Übermittlung maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Nexora Solutions Ltd. im Falle der Nichteinhaltung des Bonusleistungsvertrages.

4. Der durch Erklärung der Nexora Solutions Ltd. gemäß Ziffer 3. gekündigte Vertrag endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag, dessen Beendigung das Kündigungsrecht der Nexora Solutions Ltd. hat entstehen lassen, endet, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung.

5. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen bleibt für beide Vertragsbeteiligte unberührt.

§ 7 Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die der Nexora Solutions Ltd. sind ausgeschlossen.

Unberührt bleibt die Haftung:

− für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Nexora Solutions Ltd. oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

− für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Nexora Solutions Ltd. oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

− für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Unter einer Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die vertragsgerechte Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;

− gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Nexora Solutions Ltd. während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere an den Abwicklungsdienstleister der Schutzbriefleistungen, erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung von Schutzbriefleistungen zwischen der Nexora Solutions Ltd. und den Kooperationspartnern (Versicherungsnehmer). Diese übermitteln im Schadenfall diese Daten dem Versicherer lediglich zum Zweck der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit dies hierfür erforderlich ist. Im Rahmen der Organisation von Beistandsleistungen aus diesem Vertrag werden die erforderlichen personenbezogenen Daten auch an die Dienstleister übermittelt, die den Notfallservice erbringen sollen.

Im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in dem Nexora Solutions Ltd. -Vertrag eine Einwilligungserklärung nach dem DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus, endet jedoch mit Ablehnung des Antrags oder durch den Kundenwiderruf. Lehnt der Kunde die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise ab, kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Der Kunde hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten. Sämtliche Anfragen und Rückfragen zur Datenverarbeitung sind an die Nexora Solutions Ltd., Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf.

§ 9 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Nexora Solutions Ltd., Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, Tel (0)30 549066349, Mail: service@windoo.club mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail), über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Nexora Solutions Ltd. alle Zahlungen, welche vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die Nexora Solutions Ltd. dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann muss dieser das nachfolgende Formular ausgefüllt an die Nexora Solutions Ltd. senden.)

• Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, Tel: (0)30 549066349, Mail: service@windoo.club
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*) /erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Änderungen der AGB

Geltendes Recht, Gerichtsstand, Parteiwechsel

1. Die Nexora Solutions Ltd. behält sich vor, diese AGB im Falle einer Änderung der Gesetzeslage zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile der §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Nexora Solutions Ltd. wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich hinweisen.

2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Nexora Solutions Ltd. und dem Kundengilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.

3. Die Nexora Solutions Ltd. ist berechtigt, durch einseitige, dem Kunden zuzustellende, Erklärung in Schrift- oder Textform einen Dritten an ihrer Stelle, in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag durch unverzügliche fristlose Kündigung zu lösen.

4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.

Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift, zugleich Anschrift für Rückfragen: Nexora Solutions Ltd., Tsar Simeon Str. No:202, Office 2, Vazrajdane Region, P.C. 1303, Sofia City, Bulgarien.

Teil B: Inhalt und Bedingungen der Bonusleistungen

§ 1 Vertragspartner

1.1 Kunden der Nexora Solutions Ltd. genießen umfassende Bonusleistungen. Die folgenden Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen: Der Vertrag wird zwischen dem Kunden als anspruchsberechtigte Person und der Nexora Solutions Ltd., Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, Tel: (0)30 549066349, E-Mail: service@windoo.club geschlossen („Windoo“-Vertrag). Verantwortlich für die Erbringung der Leistungen ist die Nexora Solutions Ltd.. Diese bedient sich zur Leistungserbringung jeweilig Kooperationspartnern, Erfüllungsgehilfen und Versicherern.

1.2 Partner für die Bonusleistungen des Gesundheits- und Haushalts-Schutzes und des Tankrabatt, gemäß § 3 und § 4 ist die Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH (Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld).

§ 2 Nexora Solutions Ltd. Service-Center

Das Nexora Solutions Ltd. Service-Center als universeller Ansprechpartner ist unter folgenden Kontaktdaten zu den Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 10 Uhr bis 18 Uhr, für den Kunden erreichbar: Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, Tel: (0)30 549066349, E-Mail: service@windoo.club.

§ 3 Haushalts-Schutz

Der Haushalts-Schutz ist eine Kombination aus Service-, Rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.

3.1 Serviceleistungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher Schutzbriefleistungen ist die Erstmeldung über das Notfall-Telefon. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: (0)30 549066349.

3.2 Rabattleistungen

Als Haushalts-Schutz-Kunde erhalten Sie 25% Rabatt auf Elektrogeräte-Reparaturen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reparatur im ServiceCenter anmelden. Wir nennen Ihnen dann einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen die auf Ihren Namen ausgestellte Original-Reparaturrechnung im ServiceCenter ein. 25% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 300,- Euro pro Jahr, werden Ihnen innerhalb von vier Wochen nach ordnungsgemäßer Einreichung erstattet. Tankrabatt: Der Kunde kann seine Tank-Quittungen gesammelt in Kopie von einem Kalenderjahr – ab Gültigkeit des Nexora Solutions Ltd. Vertrages - bis zum 15.02. des darauffolgenden Jahres an das Nexora Solutions Ltd. Service-Center senden. Erst nach diesem Einsendeschluss werden 5 % auf den Kraftstoff-Einkauf (ausschließlich Kraftstoffe, keine Lebensmittel, Tabakwaren, etc.) zurückerstattet, maximal 200,- EUR pro Jahr. Eingereichte Quittungen werden von der Nexora Solutions Ltd. nach Auszahlung der Rückvergütung vernichtet und werden nicht an den Kunden zurückgeschickt.

3.3 Versicherungsartige Leistungen

Als Haushalts-Schutz-Kunde erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gem. 3.5 Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Haushalts-Schutzes dar.

3.4 Garantieverlängerung

Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen bei der Nexora Solutions Ltd. gemäß den nachfolgenden Vorgaben erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus einen zusätzlichen Schutz von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Unterhaltungselektronik (braune Ware). Es gelten die Bedingungen zu der Haushalts-Schutz-Garantieverlängerung.

Diese, wie auch die Liste der registrierfähigen Geräte, können telefonisch unter (0)30 549066349 oder unter service@windoo.club angefordert werden und sind online einsehbar unter: www.windoo.club.

Damit Neugeräte eine Garantieverlängerung erhalten, muss
• der Artikel in Deutschland gekauft worden sein und
• eine Registrierung des Gerätes innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum über das Registrierungsformular erfolgen. Das Registrierungsformular kann telefonisch unter (0)30 549066349 oder unter service@windoo.club angefordert oder unter: www.windoo.club heruntergeladen werden.

3.5 Umfang des Versicherungsschutzes

3.5.1 Versicherung, versicherte Person

3.5.1.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß 3.5.4 – 3.5.15 vorliegen und
• der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.

3.5.1.2 Versicherungsschutz besteht für einen Kunden der DSG mit einem gültigen DSG-Haushalts-Schutz sowie für die Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle für DSG -Kunden betroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.5.2 Versicherungssumme

3.5.2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu max. 500,- Euro (kann je nach Leistungsart abweichen, siehe Punkte 3.5.4 bis 3.5.15) je Versicherungsfall. Mitgeführte Kleinteile (wie z. B. Schrauben, Muttern, Scharniere, Ventile oder ähnliches) werden bis maximal 50,- Euro je Versicherungsfall übernommen. Wir beauftragen den erforderlichen Handwerker im Namen und im Auftrag der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorleistung der begünstigten Person. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von 500,- Euro bzw. den in den Punkten 3.5.4 bis 3.5.15 beschriebenen Betrag hinausgehen, sind von der begünstigten Person selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von uns im Auftrag des Versicherers zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.

3.5.2.2 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer ist begrenzt auf insgesamt zwei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr.

3.5.3 Versicherungsort (versicherte Wohnung) Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - bei Einfamilienhäusern einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein separater Hauseingang existiert - einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). Hinsichtlich des Anspruchs auf Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken (3.5.11) besteht auch Versicherungsschutz, wenn:
• von einem Teil der Außenfassade sowie
• von einem Gartenhaus oder Schuppen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Wespen-/ Hornissennester oder Bienenstöcke eine Beeinträchtigung des Versicherungsortes ausgeht. Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, es sei denn, diese liegt nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall endet der Haus- und Wohnungsschutzbrief mit dem Umzug.

3.5.4 Schlüsseldienst im Notfall

3.5.4.1 Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.

3.5.4.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 150,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.5 Rohrreinigungsservice im Notfall

3.5.5.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind.

3.5.5.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.6 Sanitärinstallateur-Service im Notfall

3.5.6.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitärinstallateur-Betriebes, wenn
• aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann;
• aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.

3.5.6.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.6.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung
• für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von Zubehör von Armaturen und Boilern;
• für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation in der versicherten Wohnung.

3.5.7 Elektroinstallateur-Service im Notfall

3.5.7.1 Bei Defekten an der Elektroinstallation der versicherten Wohnung organisiert der Versicherer den Einsatz eines Elektroinstallateur-Betriebes.

3.5.7.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.7.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung
• für die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern und allen Haushaltskleingeräten;
• für die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.

3.5.8 Heizungsinstallateur-Service im Notfall

3.5.8.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungsinstallateur-Betriebes, wenn
• Heizkörper in der versicherten Wohnung wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können;
• aufgrund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper in der versicherten Wohnung repariert oder ersetzt werden müssen.

3.5.8.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts, einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500, – Euro je Versicherungsfall.

3.5.8.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung
• für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren;
• für die Behebung von Schäden durch Korrosion.

3.5.9 Notheizung

a. Der Versicherer stellt maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn ein plötzlicher und unvorhersehbarer Funktionsausfalls der Heizung während der Heizperiode auftritt und nicht innerhalb von zwei Stunden durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall 3.5.8 behebbar ist, stellt der Versicherer max. drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung.

b. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

c. Der Versicherer leistet keine Zahlung für zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehen.

3.5.10 Schädlingsbekämpfung

3.5.10.1 Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge, der aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.

3.5.10.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.10.3 Als Schädlinge im Sinne dieses Vertrages gelten ausschließlich Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.

3.5.11 Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken

3.5.11.1 Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden.

3.5.11.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.11.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung, wenn
• sich das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann;
• die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist;
• das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock mit Willen des Versicherungsnehmers oder einer anderen versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.

3.5.12 Ausfall der Wohnung

3.5.12.1 Wird das versicherte Objekt durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden unbenutzbar,
• organisiert der Versicherer eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen) und übernimmt die Übernachtungskosten bis zu dem Tag, an dem das versicherte Objekt wieder bewohnbar wird, maximal jedoch 500,- Euro;
• organisiert der Versicherer – falls notwendig - innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen, so lange, bis sie anderweitig, z. B. durch einen Verwandten, übernommen werden können.

3.5.12.2 Die gemäß 3.12 entstehenden Kosten werden bis maximal 500,- Euro übernommen.

3.5.12.3 Ferner organisiert der Versicherer in einem Falle des 3.5.12 innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim.

3.5.12.4 Die gemäß 3.5.12 entstehenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere werden bis zu maximal 500,- Euro je Versicherungsfall übernommen.

3.5.12.5 Ferner organisiert der Versicherer die Einlagerung Ihrer Möbel und benennt ein geeignetes Speditionsunternehmen. Kosten hierfür werden nicht übernommen.

3.5.12.6 Der Versicherer organisiert die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen.

3.5.12.7 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, oder/ und wenn Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).

3.5.13 Versuchter oder vollbrachter Einbruch Werden infolge eines versuchten oder vollbrachten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in das versicherte Objekt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um das versicherte Objekt vor weiteren Schäden zu schützen,

3.5.13.1 organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch den versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500,- Euro je Versicherungsfall;

3.5.13.2 organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung von Fenstern durch eine Fachfirma (Glasereibetrieb). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Fenster durch den Glasereibetrieb einschließlich mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500, – Euro je Versicherungsfall;

3.5.13.3 organisiert der Versicherer die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, oder/und wenn Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).

3.5.14 Dachbeschädigungen durch Sturm ab Windstärke 8 Beschädigungen am Dach des versicherten Objektes eingetreten und besteht die Gefahr, dass dadurch weitere Schäden am versicherten Objekt auftreten können, organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung des Daches durch eine Fachfirma und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten inklusive mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500,- Euro je Versicherungsfall. Die Windstärke ist durch die begünstigte Person nachzuweisen.

3.5.15 Datenrettung

3.5.15.1 Der Versicherer organisiert die Datenrettung von der Festplatte eines privat genutzten PC, wenn
a) die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen,
b) ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (z. B. Viren oder Würmer) eingetreten ist.

3.5.15.2 Die Datensicherung kann von PCs mit den Betriebssystemen Apple, Linux (Version 3.4 oder höher) und Microsoft vorgenommen werden. Die Datenrettung erfolgt ausschließlich von Festplatten der Größe 2,5 Zoll und 3,5 Zoll. Das Antivirusprogramm des PCs muss jederzeit auf dem neusten Stand sein.

3.5.15.3 Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten bis max. 500,- Euro je Versicherungsfall.

3.5.15.4 Die begünstigte Person hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Datenrettung. Ist die Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich, scheidet eine Wiederherstellung aus. Zudem besteht kein Anspruch auf darüberhinausgehende Entschädigungsleistungen wie etwa den Ersatz eines beschädigten Speichermediums.

3.5.16 Allgemeine Leistungsbegrenzung

3.5.16.1 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß 3.5.3 bis 3.5.15 ist auf insgesamt zwei Versicherungsfälle begrenzt, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim Notfall-Telefon gemeldet werden.

3.5.16.2 Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.

3.5.17 Allgemeine Versicherungsbedingungen

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei gem. 3.3 und 3.4 abgerufen werden.

§ 4 Gesundheits-Schutz

4.1 Gegenstand der Leistungen

Leistungsinhalt Gesundheits-Schutz: Der Gesundheits-Schutz ist eine Kombination aus service-, rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.
Der Gesundheits-Schutz-Kunde erhält organisatorische und finanzielle Hilfe in Notfällen. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Gesundheits-Schutzes dar.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß § 4.3 vorliegen, und
• der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.

4.1.1 Notfall-Telefon

Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen in § 4.3 ist die Organisation der Hilfeleistung durch den Versicherer. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: (0)30 549066349

4.1.2 Notfallausweis

Auf Wunsch erstellt Windoo einen Notfallausweis mit den persönlichen Angaben des Kunden. Voraussetzung hierfür ist die Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars „Notfallausweis" im ServiceCenter.

4.1.3 Rabattleistungen

Als Gesundheits-Schutz-Kunde erstattet die Deutsche Schutzbriefgesellschaft dem Kunden im Rahmen derer Leistungen bei Eingang der Nachweise 5% auf alle nicht verschreibungspflichtigen Produkte zurück, maximal 200,- Euro pro Jahr. Der Kunde sendet die gesammelten Apothekenquittungen eines Jahres bis zum 15. 2. des darauffolgenden Jahres zusammen mit dem Formular „5% auf Apothekenprodukte" an das ServiceCenter.

4.2 Allgemeine Leistungsbegrenzungen

Versicherungsschutz umfasst die Vermittlung und Organisation der in § 4.3 aufgeführten Dienstleistungen. Die von Dienstleistern erhobenen Entgelte werden dabei bis zu acht Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalles übernommen, insgesamt jedoch nicht mehr als 2.500,- Euro je Versicherungsfall. Übernommen werden die Kosten für die mit der Leistungsausführung betraute Person. Die Inanspruchnahme der Leistungen durch Ihren Ehe-/Lebenspartner ist möglich, wenn die versicherte Person sich aufgrund eines Unfallereignisses mindestens sieben Tage in stationärer Behandlung befinden. Kosten Dritter (z.B. Praxisgebühren, Bearbeitungsgebühren bei Behörden, Reinigungsmittel. Waren etc.) werden nicht übernommen.

Besteht Anspruch auf eine der oben beschriebenen Leistungen aus der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, so ist der Versicherer nur für den die Leistungspflicht des Ersatzpflichtigen übersteigenden Betrag für die notwendigen Aufwendungen leistungspflichtig. Besteht ein Anspruch gegen Dritte, erhält der Versicherte eine Vorleistung durch den Versicherer.

4.3 Leistungsübersicht

4.3.1 Menüservice

Organisiert wird die Anlieferung jeweils einer Hauptmahlzeit pro Tag für die versicherte Person und deren Lebenspartner. Die versicherte Person kann aus dem vom Dienstleister angebotenen Menüsortiment auswählen. Übernommen werden die Kosten für die Mahlzeiten und die Anlieferung.

4.3.2 Fahrdienst

Bis zu zwei Mal in der Woche wird ein Fahrdienst zu Ärzten, Krankenhäusern, Behörden, Krankengymnastik und Therapien organisiert. Übernommen werden die Fahr- bzw. Transportkosten.

4.3.3 Begleitung

Bis zu zwei Mal in der Woche wird eine Begleitung zur Unterstützung bei den Arzt- und Behördengängen der versicherten Person sowie bei Fahrten zu Krankengymnastik und Therapien organisiert.

4.3.4 Besorgungen/Einkaufsservice

Bis zu zwei Mal in der Woche werden folgende Besorgungen/ Einkäufe durchgeführt, sofern die Notwendigkeit dafür besteht:
• Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
• Botengänge zur Bank, Sparkasse oder Behörden
• Besorgen von Rezepten oder Medikamenten
• Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände sowie
• Einlieferung und Abholung von Wäsche bei der Reinigung

4.3.5 Wäscheservice und Schuhpflege

Zweimal in der Woche werden die Wäsche und Kleidung gewaschen, getrocknet, gebügelt, sortiert und eingeräumt sowie die Schuhe gepflegt. Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen.

4.3.6 Wohnungsreinigung

Einmal in der Woche wird innerhalb Ihrer Wohnung/Ihres Hauses der übliche Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass sich die Räume bei Eintritt des Versicherungsfalles in einem ordnungs-gemäßen Zustand befinden. Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen.

4.3.7 Haustierbetreuung

Organisiert wird die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. Tierheim. Übernommen werden die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere für eine Dauer von maximal 14 Tagen.

4.3.8 Organisation von Garten- und Grundstückspflege

Einmal in der Woche wird für eine Dauer von ein bis zwei Arbeitsstunden Ihr Garten im allgemein üblichen Umstand gepflegt (z.B. Rasenmähen, Unkrautbeseitigung, Ernte von Obst und Gemüse).

4.3.9 Sicherheit auf Reisen im Ausland

• Informationen über das Reiseziel: Der Versicherer informiert die versicherte Person auf Wunsch über Einreisebestimmungen, allgemeine Länderinformation, gesundheitliche Risiken, medizinische Versorgung im Allgemeinen oder Klimaauskünfte zu Ihrem Reiseziel und berät die versicherte Person über vorgeschriebene und empfohlene Impfungen vor, während und nach einem Auslandsaufenthalt sowie zur optimalen Zusammenstellung der Reiseapotheke.
• Telefonkosten: Der Versicherer erstattet Ihnen Telefonkosten, die aufgrund Ihrer Meldung eines stationären Krankenhausaufenthaltes im Ausland, einer Abforderung eines Krankenrücktransportes oder einer Überführung im Todesfall entstehen, in Höhe von bis zu 52 Euro je Schadenfall.
• Krankenbesuch: Muss die versicherte Person sich auf einer Auslandreise länger als 5 Tage in einem Krankenhaus aufhalten, organisiert der Versicherer den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. Der Versicherer übernimmt die Fahrt und Übernachtungskosten für Ihren Besucher bis zu 1.100 Euro je Schadenfall.
• Benachrichtigungsservice: In einem medizinischen Notfall oder einem Todesfall der versicherten Person im Ausland benachrichtigt der Versicherer auf Wunsch eine nahestehende Person, den Arbeitgeber oder Geschäftspartner.
• Arzneimittel-Service: Ist die versicherte Person zur Aufrechterhaltung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen, die im Ausland vor Ort nicht besorgt werden können, benennt der Versicherer auch alternative Medikamente, die die versicherte Person an Ihrem Urlaubsort erhalten kann. Sollte dies nicht möglich sein, organisiert der Versicherer – nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt – die Zusendung der Arzneimittel und trägt die entstehenden Versand- und Zollkosten sowie die Kosten der Abholung.
• Brillen-Service: Wenn auf einer Auslandreise Ihre ärztlich verschriebene Brille oder Ihre Kontaktlinsen verloren gehen oder beschädigt werden und keine andere Möglichkeit besteht, vor Ort einen Ersatz zu beschaffen, sendet der Versicherer Ihnen Ihre Ersatzbrille oder Kontaktlinsen von Ihrem Wohnsitz aus zu – vorausgesetzt, dass diese dem Versicherer ausgehändigt werden. Die Versandkosten trägt der Versicherer.
• Art- und Krankenhausvermittlung: Der Versicherer vermittelt Ihnen auf Wunsch einen Arzt oder ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Urlaubsortes. Auf Anfrage informiert der Versicherer über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort und benennt ein Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt in der Nähe. Der Versicherer stellt, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland her.
• Rückholung von Haustieren: Kann die versicherte Person bei einer Reise im Ausland wegen Erkrankung, Verletzung oder Tod für den von zu Hause mitgenommenem Hund oder Katze nicht sorgen und stehen für eine Betreuung des Haustieres auch keine weiteren Mitreisenden oder andere Personen zur Verfügung, sorgt der Versicherer für den Rücktransport des Haustieres zum Wohnsitz, zu einer von der versicherten Person genannten Person oder zu einem Tierheim in der Nähe des Wohnsitzes und trägt die Kosten der Rückholung. Die Rückholung erfolgt, wenn das Haustier gesund ist, keine behördlichen oder tierärztlichen Bestimmungen entgegenstehen, das Haustier transportbereit ist und von diesem keine Gefahr ausgeht. Auf Anforderung des Versicherers ist vor der Rückholung ein (amts-)tierärztliches Attest einzuholen.
• Verauslagung von stationären Behandlungskosten: Sofern dies erforderlich ist, gibt der Versicherer gegenüber der versicherten Person behandelnden Krankenhaus, eine Kostenübernahmegarantie bis zu 25.000 Euro ab. Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrage von der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer übernommen werden, sind diese von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer zurückzuzahlen.

4.3.10 Telemedizinische Assistance auf Auslandreisen

Während einer Auslandsreise hat die versicherte Person die Möglichkeit, mit einem vom Versicherer vermittelten Arzt über die aufgetretenen Symptome zu sprechen. Dieser wird, sofern es ihm aufgrund des Krankheitsbildes möglich und für ihn im Einzelfall ärztlich vertretbar ist, eine Diagnose stellen sowie eine Empfehlung zu den weiteren Schritten abgeben. Eine solche Diagnose oder Empfehlung dient lediglich der berechtigten Person zur Orientierung für das weitere Vorgehen und bietet somit Sicherheit für die restliche Reisezeit. Eine telefonische Assistance durch den vermittelten Arzt ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Auf Englisch kann eine telefonische Assistance an 365 Tagen täglich rund um die Uhr erfolgen, auf Deutsch täglich von 8 bis 21 Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen). Video-Calls werden ausnahmslos über die App „Doctor Please“ zur Verfügung gestellt. Ein deutschsprachiger Video-Call steht wochentags von 8 bis 20 Uhr - ein englischer Video-Call an 365 Tagen rund um die Uhr zur Verfügung. Die telemedizinische Assistance ist telefonisch oder per App erreichbar. Der Versicherer organisiert über die telefonische Kontaktaufnahme einen Termin und informiert über den Zeitpunkt, zu welchem ein Rückruf durch den Arzt stattfinden wird. Im Falle einer telemedizinischen Assistance über die App kann die versicherte Person einen Termin direkt selbst vereinbaren.

4.4 Allgemeine Leistungsbegrenzung

Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.

4.5 Voraussetzungen für die Versicherungsleistung

4.5.1 Voraussetzungen für die gem. § 4.3 beschriebenen Leistungen sind, dass

• ein Unfall gemäß den allgemeinen Unfallbedingungen (Unfallbegriff) vorliegt oder davon ausgegangen werden kann, oder
• die versicherte Person sich aufgrund einer Krankheit für mehr als 3 Tage in vollstationäre Behandlung begeben müssen. Alternativ kann die Voraussetzung auch erfüllt sein, sofern die versicherte Person für mehr als 7 aufeinanderfolgende Tage durch einen Arzt krankgeschrieben sind. Ein Nachweis hat durch ein ärztliches Attest zu erfolgen.
• der Kunde als versicherte Person durch den Unfall in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass der Kunde für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedürft, und
• der Kunde sich unverzüglich über das Notfalltelefon melden und die Organisation der Leistung durch den Versicherer erfolgt.

4.5.2 Die Leistungen beschränken sich auf Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland.

4.6 Leistungsausschlüsse

4.6.1 Kein Leistungsanspruch besteht, wenn

• die Meldung des Versicherungsfalls und der Auftrag zur Organisation der Leistung nicht über die vom Versicherer bereitgestellten Kontaktdaten erfolgt sind
• die versicherte Person selbst einen Dienstleister für Leistungen gemäß Ziffer § 4.3 auswählt
• die Leistung nicht erforderlich ist, insbesondere wenn sie bereits unabhängig vom Versicherungsfall bezogen oder von einer im Haushalt lebenden Person erbracht wird.
• eine der Leistungen nach Ziffer § 4.3 im Rahmen der Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung erbracht wird. Bereits laufende Hilfeleistungen enden zum Zeitpunkt der Anerkennung durch den jeweiligen Kostenträger.

4.6.2 Hat die versicherte Person aufgrund der Leistungen des Versicherers Kosten gespart, die sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, kann der Versicherer die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.

4.6.3 Kein Leistungsanspruch besteht bei Unfällen der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf epileptischen Anfällen oder anderen Krampfanfällen beruhen, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch
• ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
• Herzinfarkt oder Schlaganfall – ausgeschlossen bleiben jedoch die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst
• Trunkenheit – beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt unter 1,1 Promille liegt
• die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht waren.

4.6.4 Kein Leistungsanspruch besteht bei Unfällen der versicherten Person bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen.

4.6.5 Kein Leistungsanspruch besteht, sofern die beschriebenen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege- bzw. Krankenversicherung bezogen werden können. Sofern Sachleistungen bezogen werden, erbringt der Versicherer Leistungen aus § 4.3, welche über die durch die gesetzliche Pflegeversicherung bereitgestellten Leistungen hinausgehen. Sofern Geldleistungen bezogen werden, endet die Leistungspflicht, da der zusätzliche Bedarf nicht mehr festgestellt werden kann.

4.6.6 Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, welche bei der Teilnahme an Rennen oder jeglichen Wettbewerben entstehen.

4.7 Obliegenheiten

4.7.1 Die versicherte Person ist verpflichtet,
• dem Versicherer sämtliche Angaben, welche benötigt werden, wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen.
• sich von durch den Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen, falls dies für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Versicherer.
• die behandelnden oder begutachtenden Ärzte, andere Versicherer, Sozialversicherungsträger und Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden, um die Prüfung der Leistungspflicht zu ermöglichen.
• den Versicherer über die Leistungspflicht weiterer Träger, insbesondere der gesetzlichen Pflegeversicherung, zu informieren.
• sofern eine Leistungspflicht weiterer Träger besteht, die Leistungen dieser weiteren Träger (insbesondere gesetzliche Pflegeversicherung sowie gesetzliche Krankenversicherung) ebenfalls in Anspruch zu nehmen.

§ 6 Sonstige Vertragsbestimmungen

6.1 Einschränkung des Versicherungsschutzes
• Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Gegenüber der versicherten Person befreit eine Obliegenheitsverletzung den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.
• Ausschlüsse
- Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn der Schaden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie unmittelbar oder mittelbar verursacht wurde.
- Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn der Schaden von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Fall einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt die versicherte Person.

6.2 Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt, oder wird die Nexora Solutions Ltd. arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verliert der Kunde den Portemonnaie-Schutz für den geltend gemachten Schaden. Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können die Leistungen des Portemonnaie-Schutzes gekürzt werden, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behält der Kunde den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen der Nexora Solutions Ltd. ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn den Kunden kein erhebliches Verschulden trifft.

§ 7 Haftungsausschluss

7.1 Für Schäden, die im Rahmen der Erbringung von Bonusleistungen an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Nexora Solutions Ltd., eines von deren gesetzlichen Vertretern oder einer von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Nexora Solutions Ltd. sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.

Teil D: Treuebonus-Bedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Als Dankeschön für Ihre Treue erhalten Sie von uns einen monatlichen Treuebonus:
• Sie erhalten mit unserem B2C-Cash‑Back‑System bis zu 20% Cashback auf Einkäufe. Zum Beispiel auf Supermarkt- oder Online-Einkäufe.
• Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der jeweiligen Einkaufsbelege/Quittungen.
• Der maximale berücksichtigungsfähige Einkaufswert beträgt 200€ (Einreichung an Quittungen) pro Monat und Kunde.
• Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich bargeldlos auf das vom Kunden angegebene Konto.
• Eine Kombination mit anderen Rabatt- oder Bonusaktionen ist ausgeschlossen.
• Die Teilnahme ist ausschließlich Bestandskunden vorbehalten.
Wir behalten uns vor, die Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.

Teil E: Allgemeine Geschäftsbedingungen für das B2C-Cash‑Back‑System der Nexora Solutions Ltd.

I. Begriffsbestimmungen

1. „NEXORA SOLUTIONS LTD., Tsar Simeon Str. No:202, Office 2, Vazrajdane Region, P.C. 1303, Sofia City, Bulgarien: Anbieterin und Betreiberin des Cash‑Back‑Systems.

2. „Mitglied“/„Kunde“: Verbraucher, der am Cash‑Back‑System teilnimmt und Vertragspartner dieser AGB ist.

3. „Cash-Back“: Ein freiwilliger Vorteil der NEXORA SOLUTIONS LTD.: Wir erstatten dem Kunden aus eigenen Mitteln einen Betrag auf seinem Einkauf bei einem zum Kaufzeitpunkt gelisteten Cash‑Back‑Kontakt. Cash-Back ist kein Bestandteil des Endpreises des Händlers und keine Preisreduzierung des Händlers; Es handelt sich um einen separaten Vorteil, den die NEXORA SOLUTIONS LTD.: dem Kunden bietet.

4. „Cash‑Back‑Kontakt“: Drittanbieter, der zum Zeitpunkt des Warenerwerbs auf der Website von NEXORA SOLUTIONS LTD. als zugelassen gelistet ist.

5. „Cash‑Back“: von NEXORA SOLUTIONS LTD. freiwillig und aus Eigenmitteln gewährte anteilige Erstattung des Kaufpreises für einen belegten Drittwarenerwerb bei einem gelisteten Cash‑Back‑Kontakt.

6. „Beleg“: Zahlungs-/Einkaufsbeleg, der den vollständigen Kaufpreis, das Erwerbsdatum und den Cash‑Back‑Kontakt eindeutig ausweist.

II. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NEXORA SOLUTIONS LTD. gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB (Kunden/Mietglieder), d.h. jeder natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können im Zusammenhang mit der Teilnahme am Cash-Back-System von NEXORA SOLUTIONS LTD..

III. Vertragsgegenstand und Teilnahme

1. NEXORA SOLUTIONS LTD. betreibt ein freiwilliges Cash‑Back‑System. Mitglieder können für Warenerwerbe bei gelisteten Cash‑Back‑Kontakten einen anteiligen Erstattungsbetrag erhalten, der von NEXORA SOLUTIONS LTD. aus eigenen Mitteln gezahlt wird. Es findet keine Zahlungsabwicklung der Kaufpreise über NEXORA SOLUTIONS LTD. statt; NEXORA SOLUTIONS LTD. vereinnahmt und leitet keine Kaufpreisgelder an Dritte weiter. Das System ist darauf ausgelegt, keine Erlaubnispflichten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auszulösen; NEXORA SOLUTIONS LTD. leistet ausschließlich eigene Rückvergütungen, womit Marktverhaltens- und Zugangsvorschriften des ZAG eingehalten werden. Das Cash-Back-System stellt auch keine Versicherungsleistung, keine Garantiezusage und keine Vermittlung von Leistungen Dritter dar. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung von NEXORA SOLUTIONS LTD..

2. Teilnahme: Die Teilnahme am Cash-Back-System setzt eine bestehende Mitgliedschaft in der Vorteilsgemeinschaft von NEXORA SOLUTIONS LTD. voraus. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verbraucher schließen mit NEXORA SOLUTIONS LTD. einen unentgeltlichen Dienstleistungsvertrag zur Teilnahme am Cash‑Back‑System; die Teilnahme beginnt mit der Registrierung und der Akzeptanz dieser AGB.

IV. Voraussetzungen für Cash‑Back

1. Ein Cash-Back-Anspruch des Kunden entsteht nur, wenn
• der Einkauf bei einem zum Erwerbszeitpunkt gelisteten Cash-Back-Kontakt erfolgte,
• der vollständige Kaufpreis bezahlt wurde und
• der Einkauf durch Vorlage eines vollständigen und unveränderten Einkaufsbelegs nachgewiesen wird.
Ein Anspruch auf Gewährung von Cash-Back besteht nicht, wenn der eingereichte Beleg unvollständig, unleserlich, verfälscht oder verspätet ist.

2. Gelisteter Anbieter: Cash‑Back ist nur für Warenerwerbe bei zum Erwerbszeitpunkt gelisteten Cash‑Back‑Kontakten möglich; die jeweils aktuelle Liste ist auf der Website von NEXORA SOLUTIONS LTD. unter www.windoo.club öffentlich einsehbar und wird laufend gepflegt. Änderungen der Liste haben keine rückwirkende Wirkung.

3. Beleg‑Upload: Der Beleg muss binnen 14 Kalendertagen (Ausschlussfrist) nach Erwerb beim jeweiligen Cash‑Back‑Kontakt‑Eintrag auf der Website von NEXORA SOLUTIONS LTD. hochgeladen werden oder über E-Mail an service@windoo.club gesendet werden. Der Beleg muss die vollständige Bezahlung ausweisen; Storno/Teilzahlung/Teilrückgabe schließen Cash‑Back aus. Der Beleg muss mindestens folgende Angaben enthalten:
◦ Datum des Erwerbs,
◦ vollständiger und final bezahlter Betrag,
◦ eindeutige Zuordnung zum entsprechenden Cash-Back-Kontakt.
NEXORA SOLUTIONS LTD. ist berechtigt, zum Ausschluss von Manipulationen zusätzliche Informationen (z. B. Zahlungsnachweise) vom Kunden anzufordern.

4. Höhe des Cash-Back: Die Höhe des Cash-Back richtet sich nach den jeweils auf der Homepage von NEXORA SOLUTIONS LTD. unter www.windoo.club veröffentlichten Prozentsätzen oder Festbeträgen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs gelten.

5. Grenzen (Caps): Der monatliche Cash‑Back‑Gesamtbetrag je Mitglied ist auf EUR 40 und der jährliche Gesamtbetrag je Mitglied auf EUR 480 begrenzt. Maßgeblich für die zeitliche Zuordnung ist das Datum der ordnungsgemäßen Einreichung. Sollten Einreichungen die monatlichen oder jährlichen Maximalwerte überschreiten, erfolgt die Auszahlung nur bis zur jeweiligen Obergrenze. Darüber hinausgehende Beträge verfallen.

6. Auszahlungszeitpunkt und -weg: Nach positiver Prüfung zahlt NEXORA SOLUTIONS LTD. den Cash‑Back an das vom Mitglied hinterlegte Auszahlungskonto/Zahlungsinstrument aus. NEXORA SOLUTIONS LTD. ist kein Zahlungsdienstleister für Kaufpreisgelder des Mitglieds; es werden ausschließlich eigene Rückvergütungen ausgezahlt (kein Drittgeldtransfer). NEXORA SOLUTIONS LTD. ist berechtigt, irrtümliche Cash-Back Gutschriften zu korrigieren.

V. Ausschlüsse und Einschränkungen

1. Ein Cash-Back wird insbesondere nicht gewährt für:
◦ Einkäufe, die nicht vollständig bezahlt wurden,
◦ Einkäufe, die nicht eindeutig einem Cash-Back-Kontakt zugeordnet werden können,
◦ Belege, die manipuliert, verändert oder offensichtlich missbräuchlich eingereicht wurden,
◦ Einkäufe, die nicht im privaten Eigenbedarf, sondern zu gewerblichen oder Weiterverkaufszwecken getätigt wurden,
◦ Betrugsversuchen oder auf objektiven Tatsachen beruhender Manipulationsverdacht.

2. Kein Preisbestandteil: Cash‑Back ist keine Preisreduzierung des Drittanbieters; Endpreise der Cash‑Back‑Kontakte bleiben unberührt.

VII. Betrugsprävention, Prüfung und Ablehnung

1. NEXORA SOLUTIONS LTD. kann Einreichungen prüfen und zur Plausibilisierung weitere Nachweise anfordern (z. B. eindeutige Belegnummer, Datum, Händlerangabe, Zahlungsnachweis).

2. Verdachtsfälle: NEXORA SOLUTIONS LTD. kann den Cash-Backprozess aussetzen, ablehnen, bereits gutgeschriebene Cash‑Backs zurückfordern und Mitglieder sperren, wenn ein auf objektiven Tatsachen begründeter Verdacht auf Missbrauch/Betrug besteht (z. B. manipulierte Belege, Mehrfacheinreichungen, Scheintransaktionen). Maßnahmen erfolgen dabei verhältnismäßig und transparent.

3. Bei Ablehnung erhält das Mitglied eine Begründung, soweit dies ohne Gefährdung der Betrugsprävention möglich ist.

VIII. Datenschutz

1. NEXORA SOLUTIONS LTD. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Teilnahmeabwicklung, Cash‑Back‑Prüfung/Auszahlung und Betrugsprävention. Die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO, mit klaren Informationen (Art. 13/14 DSGVO), angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und ggf. Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen.

2. Datenübermittlungen an Cash‑Back‑Kontakte erfolgen nur, soweit für die Validierung erforderlich und auf das notwendige Maß beschränkt.

IX. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

1. Ist die Teilnahme am Cash‑Back‑System ein Fernabsatzvertrag zwischen NEXORA SOLUTIONS LTD. und dem Verbraucher, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu (Ausnahmen nach Gesetz). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Vertragsschluss und beginnt erst, wenn NEXORA SOLUTIONS LTD. ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat; bei fehlender ordnungsgemäßer Belehrung verlängert sich die Frist entsprechend den gesetzlichen Regeln.

2. Muster‑Widerrufsbelehrung: NEXORA SOLUTIONS LTD. verwendet die Musterbelehrung gemäß Anlage 1 zum EGBGB und stellt sie dem Verbraucher in Textform zur Verfügung; zudem wird ein Muster‑Widerrufsformular bereitgestellt (Anlage 2 EGBGB).

3. Erlöschen: Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB nur, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt wurde; fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung/Zurverfügungstellung auf dauerhaftem Datenträger, erlischt das Widerrufsrecht nicht.

Muster‑Widerrufsbelehrung (Textform)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme am Cash-Back-System zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NEXORA SOLUTIONS LTD., Tsar Simeon Str. No:202, Office 2, Vazrajdane Region, P.C. 1303, Sofia City, Bulgarien, service@windoo.club, +49(0)30 549066349) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen nach § 356 Abs. 4 BGB, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben, nachdem Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an unsere deutsche Anschrift für Kundenservice:

windoo.club / NEXORA SOLUTIONS LTD.
Adresse: Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, Deutschland
E-Mail: service@windoo.club
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Teilnahme am Cash-Back-System)

> Bestellt am (*) / erhalten am (*)
> Kundenummer
> Name des / der Verbraucher(s)
> Anschrift des / der Verbraucher(s)
> Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
> Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

X. 10. Ausschluss und Begrenzung der Haftung

1. NEXORA SOLUTIONS LTD.: haftet unbeschränkt, soweit der Schaden des Kunden auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NEXORA SOLUTIONS LTD. oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB sowie bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.

2. Ferner haftet NEXORA SOLUTIONS LTD. für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall haften wir jedoch mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit und bei abweichender, gesetzlich zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

3. NEXORA SOLUTIONS LTD. haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn, es betrifft einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.

4. Soweit die Haftung von NEXORA SOLUTIONS LTD. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Arbeitnehmern, Organen und Erfüllungsgehilfen.

5. Eine Beweislastumkehr ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XI. Laufzeit, Änderung, Kündigung

1. Laufzeit: unbefristet ab Teilnahmebestätigung.

2. Ordentliche Kündigung: jederzeit durch das Mitglied; NEXORA SOLUTIONS LTD. kann aus wichtigem Grund (z.B. Manipulationsversuch des Kunden) den Vertrag fristlos oder ordentlich mit einer Frist von 30 Kalendertagen kündigen, sofern die berechtigten Interessen des Mitglieds gewahrt sind.

3. NEXORA SOLUTIONS LTD. behält vor im Falle sachlicher Gründe, nämlich Änderung der relevanten Gesetzgebung, Änderung der relevanten Rechtsprechung, Folgen notwendiger technischer Änderungen für den Ablauf des Cash-Back-Systems, Ergänzung der angeboten Leistungen, oder Veränderungen in den mit den vertraglichen Leistungen verknüpften Leistungen Dritter die Auswirkungen auf die vertragliche Leistungen haben, die AGB und die Regelungen zum Datenschutz einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 I BGB), das heißt unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu ändern, wobei sich die Änderungen auf den Umfang der Leistung, deren Inanspruchnahme Möglichkeit und soweit gegeben Vergütungspflichtigkeit, sowie vertragliche Fristen, erstrecken können. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten mit dem Zugang der Mitteilung in Kraft unter der Bedingung, dass der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, soweit in der Änderungsmitteilung auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich hingewiesen wurde. Änderungen entfalten keine Rückwirkung auf vor ihrem Inkrafttreten in Anspruch genommene Leistungen. Aus diesem Grundwird empfohlen, dass der Kunde seinen, bei der Registrierung zur Verfügung gestellte Version der AGB und der Regelungen zum Datenschutz speichert, weil eine personenbezogene Speicherung bei NEXORA SOLUTIONS LTD.: nicht erfolgt. Widerspricht ein Kunde den mitgeteilten Änderungen der AGB und/oder Regelungen zum Datenschutz fristgerecht, bleibt es bei den bisherigen AGB und/oder Regelungen zum Datenschutz.

XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist soweit nicht anders vereinbart der Sitz von NEXORA SOLUTIONS LTD.: in Bulgarien.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG) ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit für den Kunden zwingende ausländische rechtliche Bestimmungen gelten, bleiben diese unberührt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte, wirtschaftliche Zweck weitestmöglich gewahrt wird.

3. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist zu finden unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Im Übrigen nimmt die NEXORA SOLUTIONS LTD. an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG - Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) nicht teil und ist dazu nicht verpflichtet.

4. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich.


Stand: November 2025